Das Wohlfahrtsamt (ab 1971 Sozialamt) der Stadt Zürich eröffnete den Geschäftsbericht im Jahre 1970 mit einer Ausführung zu dem, was das Amt als Jugendproblematik bezeichnet. Jugendliche würden sich in «gesellschaftsfeindlichen Subkulturen» bewegen und seien von «Gleichgültigkeit und Verwahrlosung» geprägt. Die Soziale Arbeit müsse, so die Argumentation, Antworten auf diese Probleme finden.

Inhalt

Das Sozialamt und die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich legitimierten administrative Versorgungen von Jugendlichen zu Beginn der 1970er Jahre mit dem Begriff der «Verwahrlosung». Der Quellenausschnitt zeigt, wie das Sozialamt eigene aktuelle Überlegungen zur Jugend gegen aussen kommunizierte. Die Beamten erläuterten den Handlungsbedarf, der aus ihrer Sicht besteht. Mit dieser Quelle kann hingegen nicht herausgefunden werden, welche behördlichen Begründungen bei administrativen Versorgungen im Jahre 1970 zum Tragen kamen. Dafür ist es notwendig, Fallakten zu untersuchen.

 

Umgang mit der Quelle

Die jährlich erstellten Geschäftsberichte des Sozialamtes bieten einerseits einen statistischen Überblick zu den Versorgungen in der Stadt Zürich, andererseits geben sie Einblicke in die Problemwahrnehmung der Behörden. Das behördliche Handeln, das wir anhand von Fallakten untersuchen, können wir mittels solcher Geschäftsberichte kontextualisieren.

 

N. Ramsauer

 

Angaben zur Quelle

Stadt Zürich: Geschäftsbericht des Stadtrates, Zürich 1970.

Signatur: Zentralbibliothek Zürich (ZB): LK 824 (1930 bis 2005).